Abmahnung, bzw. Berechtigungsanfrage der Sachse Vertriebs GbR

Abmahnung, bzw. Berechtigungsanfrage der Sachse Vertriebs GbR

Mit Schreiben vom 22.03.2021 spricht die Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR aus 09496 Marienberg, anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen einen Mitbewerber im Segement Kerzen aus.

Die Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR lässt mitteilen, dass Sie im Fernabsatzhandel, insbesondere auf dem Marktplatz eBay Waren wie Süßigkeiten und Kaffee, aber auch Kerzen vertreibe.

Der Abgemahnte sei ebenfalls in diesem Segment gewerbsmäßig tätig und somit Mitbewerber.

Fehlende Registrierung im Verpackungsregister wird abgemahnt

Es wird gerügt, dass der Abgemahnte nicht im Verpackungsregister LUCID registriert sei. Dies sei aber erforderlich, da der Abgemahnte bei der Versendung seiner Waren zwangsweise auch Verpackungen nutzen müsse. Es bestehe daher die naheliegende Vermutung, dass ein Verstoß gg. § 9 Absatz 4 VerpackG vorläge. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen diese Vorschrift zudem eine mit einem Bußgeld bis zu EUR 100.000,- bewährte Ordnungswidrigkeite darstelle.

Die Sachse Vertriebs GbR gibt dem Abgemahnten die Gelegenheit, falls noch nicht geschehen, die Registrierung bei der LUCID nachzuholen oder aber ihr, falls eine solche bereits erfolgt sei, die Registrierungsnummer mitzuteilen

Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird zwar nicht gefordert, allerdings fordert die Sachse Vertriebs GbR zur Erstattung der Ihr entstandenen Kosten auf, die von ihr bei Ansatz eines Gegenstandswertes iHv. 2.000,- EUR iHv. 280,60 EUR inkl. Umsatzsteuer beziffert werden.

Wie kann reagiert werden, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung der Sachse Vertriebs GbR betroffen sein, empfehlen wir, ruhig zu bleiben und keine vorschnellen Schritte zu unternehmen.

Nehmen Sie keinen Kontakt zum Abmahner auf, geben Sie keine vorschnelle strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und zahlen Sie nicht voreilig.

Zunächst ist zu prüfen, ob überhaupt ein Verstoß besteht.

Lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich unverbindlich telefonisch, per E-Mail oder per Fax bei uns für eine erste Einschätzung Ihres Falls.

Direktkontakt zu Rechtsanwalt Leiers über mobil 0178 – 6354435