Abmahnung der KVV Handels- Leasing- und Dienstleistungsgesellschaft mbh

Abmahnung der KVV Handels- Leasing- und Dienstleistungsgesellschaft mbh

Uns wird eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der KVV Handels- Leasing- und Dienstleistungsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführer Astrid Eisel und Detlef Kroner, Waldstraße 21, 65626 Birlenbach, vom 26.08.2019 zur Prüfung vorgelegt. In der anwaltlich ausgesprochenen Abmahnung wird angegeben, die KVV Handels- Leasing- und Dienstleistungsgesellschaft mbH vertreibe im Fernabsatzhandel unter der Bezeichnung „parfume-discount“ Parfums, Kosmetikartikel und Pflegeprodukte.

Abmahnung KVV Handels- Leasing- und Dienstleistungsgesellschaft mbH – Was wird gefordert ?

Abmahnung KVV Handels- Leasing Dienstleistungsgesellschaft mbH – Was wird gefordert ?

Mit der uns vorliegenden Abmahnung rügt die KVV Handels- Leasing- und Dienstleistungsgesellschaft mbH einen angeblichen Verstoß eines Mitbewerbers gegen das Verpackungsgesetz. Ein Eintrag des Mitbewerbers in das Verpackungsregister („LUCID“) sei nicht vorhanden, wie Überprüfungen ergeben haben sollen.

Mit der Abmahnung fordert die KVV Handels- Leasing- und Dienstleistungsgesellschaft mbH den Abgemahnten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie Kostenerstattung für die der KVV Handels- Leasing- und Dienstleistungsgesellschaft mbH entstandenen Kosten von 1.171,64 € zu leisten. Ferner wird gefordert, Auskunft zu erteilen über die abgemahnte Zuwiderhandlung und zwar durch die Vorlage geeigneter Unterlagen, insbesondere über den Umfang der in den Verkehr gebrachten Verpackungen ohne Registrierung gestaffelt nach Art der Verpackung, Datum und Gewicht.

Wir raten unbedingt:

– Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die Ihnen gesetzten Fristen.
– Geben Sie nicht vorschnell eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, ohne sich nicht über alle Konsequenzen einer solchen im Klaren zu sein.

Unsere Einschätzung:

Gerade bei angeblichen Verstößen gegen das VerpackG handelt es sich um eine neue Rechtsmaterie. Der Tenor einer Unterlassungserklärung sollte gut überlegt sein, wenn man sich für diesen Lösungsansatz entscheidet.

Frönd Nieß Leiers | MUENSTER LEGAL beraten Sie bundesweit mit dem Ziel, eine vor allem wirtschaftlich vernünftige Lösung für Sie zu finden.

Kostenlose Ersteinschätzung !

Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung und rufen Sie uns gerne an. Oder übermitteln Sie uns Ihre erhaltene Abmahnung vorab per E-Mail oder per Fax. Wir rufen Sie dann gerne zurück.