Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. durch FROMMER LEGAL – „Rick and Morty“

Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. durch FROMMER LEGAL – „Rick and Morty“

Uns wird eine urheberrechtliche Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc., Burbank, CA 91522, USA, vorgelegt, welche durch die in München ansässigen Rechtsanwälte FROMMER LEGAL ausgesprochen wird.

Die Warner Bros Entertaintment Inc. ist laut der ausgesprochenen Abmahnung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt, Unterlassungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche wegen Rechtsverletzungen insbesondere an den Werken

  • Rick and Morty – Bethic Twinstinct
  • Rick an Morty – Night Family

geltend zu machen.

Die Warner Bros. Entertainment Inc. habe festgestellt, dass über den Internetanschluss des Adressaten der Abmahnung die oben genannten Werke, bzw. Teile davon über das Filesharing-Protokoll „bittorent“ angeboten, übertragen und damit einer Vielzahl von Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden sei.

Die Dokumentation dieser Rechtsverletzung sei mit Hilfe des Peer-to-Peer Forensic Systems (PFS) der Digianl Forensics GmbH erfolgt. Dessen Zuverlässigkeit werde regelmäßig durch Gutachen überprüft. Zudem sei die Fehlerfreiheit der Ergebnisse auch von diversen Sachverständigen in gerichtlichen Verfahren bestätigt worden.

Forderungen der Warner Bros. Entertainment Inc.

Neben Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die der Abmahnung als Formulierungsvorschlag nach dem sog. „Hamburger Brauch“ beigefügt ist, wird Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes i.H.v. 800,00 EUR sowie die Zahlung weiterer Rechtsverfolgungskosten i.H.v. 235,80 EUR, mithin ein Gesamtbetrag i.H.v. 1.035,80 EUR gefordert.  

Wir raten unbedingt:

Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die Ihnen mit der Abmahnung gesetzten Fristen.

Geben Sie nicht vorschnell eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, die Sie möglicherweise später noch bereuen werden.

Falls eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird, beachten Sie dringend, das weitere Vorgehen zu planen, damit keine Vertragsstrafe verwirkt wird.

Sprechen Sie uns an !

Frönd Nieß Leiers | MUENSTER LEGAL beraten Sie bundesweit mit dem Ziel, eine vor allem wirtschaftlich vernünftige Lösung für Sie zu finden. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Ihr Weg zu uns:

Rufen Sie uns an (0251-9811810, bzw. außerhalb unserer Bürozeiten 0178-6354435) oder schicken Sie uns eine E-Mail (office@muenster-legal.de).

Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.