Abmahnung durch Anton Schmitter e.K. / Grundpreisangabe

Abmahnung durch Anton Schmitter e.K. / Grundpreisangabe

Die Firma Anton Schmitter e.K., handelnd unter body-store.de, Am Vorgebirgstor 11, 50969 Köln, spricht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen einen Mitbewerber wegen einer fehlerhaften Grundpreisangabe bei einem Angebot aus dem Sortiment Sporternährung aus.

Rechtlicher Hintergrund:

Die nachfolgend teilweise (§2 Absatz 1 PangV) abgelichtete Vorschrift des § 2 PAngV:

„(1) Wer Verbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder wer ihnen regelmäßig in sonstiger Wei-se Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, hat neben dem Gesamtpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises gemäß Absatz 3 Satz 1, 2, 4 oder 5 anzugeben. Dies gilt auch für denjenigen, der als Anbieter dieser Waren gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt. Auf die Angabe des Grundpreises kann verzichtet werden, wenn dieser mit dem Gesamtpreis identisch ist.“

begründet für den Unternehmer in ihrem Anwendungsbereich eine Pflicht zur doppelten Preisangabe, nämlich zur Angabe des Gesamtpreises und zur Angabe des Grundpreises beim Anbieten entsprechender Artikel und/oder beim Bewerben entsprechender Artikel unter Angabe von Preisen.

Hierbei ist die Mengeneinheit für den Grundpreis gem. § 2 Abs. 3 Satz 1 PAngV, soweit es sich um Waren, die nach Gewicht angeboten werden, grundsätzlich 1 Kilogramm oder gem. § 2 Abs. 3 Satz 2 PAngV, soweit es sich um Waren nach Gewicht handelt, deren Nenngewicht üblicherweise 250 Gramm nicht übersteigt, 100 Gramm. Durch die Angabe des Grundpreises soll dem Verbraucher im Interesse der Preisklarheit eine leichte Übersicht über die Preisgestaltung für vergleichbare Warenangebote und damit eine vereinfachte Möglichkeit zum Preisvergleich verschafft werden (Jacobi, WPA 2010, 1217, 1219).

Neben der Pflicht zur grundsätzlichen Angabe des Grundpreises ergibt sich natürlich auch im Interesse der Preisklarheit die Pflicht, dass dieser auch richtig berechnet angezeigt wird.

Abmahnung Anton Schmitter e.K. – Was wird gefordert?

Neben der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zugunsten der abmahnenden Firma Anton Schmitter e. K. abzugeben, für die eine vorformulierte Fassung der Abmahnung des Anton Schmitter e.K. beigefügt ist, werden ferner Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 € gefordert.

Abmahnung Anton Schmitter e.K. – Unsere Empfehlung

Sollten auch Sie durch eine Abmahnung betroffen sein, dann empfehlen wir Folgendes:

Unterschreiben Sie eine vorformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft.

Abmahnungen wegen fehlender/fehlerhafter Grundpreisangabe sind nach unserer Erfahrung ein Sachgebiet mit erhöhtem Vertragsstrafenrisiko, falls die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur außergerichtlichen Erledigung einer solchen Angelegenheit ernsthaft in Erwägung gezogen wird.

In manchen Fällen ist es durchaus empfehlenswert, auf die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ganz zu verzichten, auch wenn der erhobene Vorwurf berechtigt ist. Im Übrigen gilt, dass der Text einer Unterlassungserklärung im Vergleich zur vom Abmahner geforderten Fassung modifiziert werden kann und auch damit die Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden kann. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung in der vom Abmahner vorformulierten Fassung ist daher nicht zwingend. Oft sind solche vom Abmahner vorgelegten Fassungen zu weitgehend und bergen dadurch ein erhebliches Vertragsstrafenrisiko.

Abmahnung Anton Schmitter e.K. – Lassen Sie sich beraten

Frönd Nieß Lenzing Leiers | Muenster Legal beraten Sie bundesweit mit dem Ziel, eine vor allem wirtschaftlich vernünftige Lösung für Sie zu finden. Keinesfalls raten wir dazu, ungeprüft eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Damit riskieren Sie ein erhebliches Risiko, künftig auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Anspruch genommen zu werden.