Abmahnung durch die iOcean UG (haftungsbeschränkt) erhalten ?

Abmahnung durch die iOcean UG (haftungsbeschränkt) erhalten ?

Uns wird eine aktuelle wettbewerbsrechtliche Abmahnung der iOcean UG (haftungsbeschränkt), Schenkendorfer Weg 12, 14513 Teltow, vorgelegt. Mit dem Aussprechen der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung hat die iOcean UG (haftungsbeschränkt) Rechtsanwalt Sandhage aus Berlin beauftragt.

Abmahnung der iOcean UG (haftungsbeschränkt) – Worum geht es ?

Die iOcean UG (haftungsbeschränkt) sei laut Aussage von Rechtsanwalt Sandhage „Onlinehändlerin und auf den Verkauf von Schuhen, insbesondere Sportschuhen spezialisiert.“

Bei dem eBay-Aufritt des Adressaten der Abmahnung der iOcean UG (haftungsbeschränkt) sei festgestellt worden, dass kein Hyperlink zur OS-Plattform vorgehalten werde, wie es nach der ODR-Verordnung (EU-Verordnung 524/2013) erforderlich sei.

Abmahnung der iOcean UG (haftungsbeschränkt) – Was wird gefordert ?

Neben Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der iOcean UG (haftungsbeschränkt), die in der von Rechtsanwalt Sandhage vorformulierten Fassung eine starre Vertragsstrafe von 500,- € „für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung“ vorsieht,  wird die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten aus einem Gegenstandswert von 3.000,- € gefordert, woraus eine Forderung von 334,75 € resultiert.

Abmahnung iOcean UG (haftungsbeschränkt) – Unsere Empfehlung

Sollten auch Sie durch eine Abmahnung betroffen sein, dann empfehlen wir folgendes: Unterschreiben Sie eine vorformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Grundsätzlich gilt, dass der Text einer Unterlassungserklärung im Vergleich zur vom Abmahner geforderten Fassung modifiziert werden kann und auch damit die Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden kann. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung in der vom Abmahner vorformulierten Fassung ist daher nicht zwingend. Oft sind solche vom Abmahner vorgelegten Fassungen zu weitgehend und bergen dadurch ein erhebliches Vertraggstrafenrisiko.

Von der iOcean UG (haftungsbeschränkt) abgemahnt ? Lassen Sie sich beraten !

Frönd Nieß Lenzing Leiers | MUENSTER LEGAL beraten Sie bundesweit mit dem Ziel, eine vor allem wirtschaftlich vernünftige Lösung für Sie zu finden. Keinesfalls raten wir dazu, ungeprüft eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Damit riskieren Sie ein erhebliches Risiko, künftig auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Anspruch genommen zu werden.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung. Übermitteln Sie uns Ihre erhaltene Abmahnung vorab per E-Mail oder per Fax. Wir rufen Sie dann zurück. Oder rufen Sie uns an (Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Leiers).

Mobil erreichen Sie Ihren Ansprechpartner Rechtsanwalt Leiers auch außerhalb unserer Bürozeiten (z. B. auch an Sonn- und Feiertagen) unter der Rufnummer 0178 – 6354435.