Abmahnung durch Matthias Neumann („Druckecke“) | fehlerhafte Widerrufsbelehrung u.a.

Abmahnung durch Matthias Neumann („Druckecke“) | fehlerhafte Widerrufsbelehrung u.a.

Herr Matthias Neumann, handelnd unter der geschäftlichen Bezeichnung „Druckecke“ lässt vertreten durch die Kehl Rechtsanwaltsgesellschaft eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen einen Mitbewerber auf dem Marktplatz eBay aussprechen. Sollten Sie betroffen sein und eine Abmahnung von Herrn Matthias Neumann erhalten haben, dürften die folgende Zusammenfassung für Sie wichtig sein. Für eine kostenlose Ersteinschätzung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Abmahnung Matthias Neumann (Druckecke) – Was wird abgemahnt ?

Mit der Abmahnung lässt Herr Matthias Neumann u.a. folgende Punkte als wettbewerbswidrig rügen:

  • fehlendes Muster-Widerrufsformular
  • fehlende Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung
  • fehlender Hinweis auf Vertragssprachen
  • fehlender Hinweis auf technische Schritte zum Vertragsschluss, Vertragstextspeicherung und Möglichkeiten der Korrektur,

Abmahnung Matthias Neumann (Druckecke) – Was wird gefordert ?

Neben Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gegenüber Herrn Neumann wird ferner die Erstattung von Anwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 24.000,- € gefordert. Daraus resultiert eine geltend gemachte Forderung über 1.044,40 €.

Unsere Empfehlung

Wir raten dringend von der Unterzeichnung einer vom Abmahner vorformulierten Fassung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ohne vorherige anwaltliche Beratung ab ! In vielen Fällen stellen wir fest, dass die vom Abmahner vorformulierte Fassung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung weit über den eigentlichen Vorwurf hinausgeht. Wollen Sie sich etwa zu etwas verpflichten, worauf der Abmahner gar keinen Anspruch hat ?

Frönd Nieß Lenzing Leiers | MUENSTER LEGAL beraten Sie bundesweit mit dem Ziel, eine vor allem wirtschaftlich vernünftige Lösung für Sie zu finden. Keinesfalls raten wir dazu, ungeprüft eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Damit riskieren Sie ein erhebliches Risiko, künftig auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Anspruch genommen zu werden.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung. Übermitteln Sie uns Ihre erhaltene Abmahnung vorab per E-Mail oder per Fax. Wir rufen Sie dann zurück. Oder rufen Sie uns an (Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Leiers).

Mobil erreichen Sie Ihren Ansprechpartner Rechtsanwalt Leiers auch außerhalb unserer Bürozeiten (z. B. auch an Sonn- und Feiertagen) unter der Rufnummer 0178 – 6354435.