Abmahnung durch Waldemar Zimmermann erhalten ?

Abmahnung durch Waldemar Zimmermann erhalten ?

Herr Waldemar Zimmermann lässt über die Kanzlei Henkel Stengel Knapp (hsk Rechtsanwälte) eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen.

Abmahnung durch Waldemar Zimmermann – Die Einzelheiten

Mit der Abmahnung wird zunächst darüber informiert, dass der Abmahner Herr Waldemar Zimmermann einen Onlineshop bei eBay sowie ferner einen Internetauftritt unterhalte.

Mit der Abmahnung lässt Herr Zimmermann sodann folgende angebliche Verstöße im Rahmen des Internetauftritts eines Mitbwerwerbers abmahnen:

– fehlende Datenschutzerklärung,
– Verwendung einer falschen Widerrufsbelehrung,
– unzureichende Angaben zu den entstehenden Versandkosten

Abmahnung durch Waldemar Zimmermann – Die Forderungen

Neben Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. die in der der Abmahnung beigefügten vorformulierte Fassung eine starre Vertragsstrafenregelung in Höhe von 5.000,00 Euro vorsieht, wird die Erstattung der Herrn Waldemar Zimmermann durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 10.000,00 € geltend gemacht, was in einer Forderung von 887,03 € resultiert.

Abmahnung durch Waldemar Zimmermann – Lassen Sie sich beraten !

Wir raten unbedingt:

– Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die Ihnen mit der Abmahnung gesetzten Fristen.
– Geben Sie nicht vorschnell eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, ohne sich nicht über alle Konsequenzen einer solchen im Klaren zu sein.

Exkurs:

Mehrere Gerichtet, u.a. die Landgerichte Magdeburg, Bochum, Wiesbaden und zuletzt auch das Landgericht Stuttgart (Urteil vom 20.05.2019, Az. 35 O 68/18) haben entschieden, dass ein Verstoß gegen die DSGVO, insbesondere hinsichtlich der Informationspflichten, nicht wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden kann.

Das Landgericht Stuttgart (a.a.O) hat dazu ausgeführt:

„(…) Beim Hauptantrag steht einem Anspruch aus § 8 Abs. 1 UWG i.V.m. §§ 3, 3a UWG entgegen, dass § 13 TMG aufgrund der seit dem 25.05.2018 geltenden VO (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung) keinen Anwendungsbereich mehr hat. Da es sich um eine Verordnung i.S.d. Art. 288 Abs. 2 AEUV handelt, hat diese unmittelbare Geltung in allen Mitgliedesstaaten mit der Folge, dass nationale Regelungen vollständig verdrängt werden, soweit sie in den Anwendungsbereich des europäischen Rechts fallen. Dies ist für die Regelung des § 13 Abs. 1 TMG anzunehmen, nachdem auch Art. 13 VO (EU 2016/679) Regelungen zu Informationspflichten bei der Erhebung von personenbezogenen Daten enthält Daher konnte der Beklagte am 16.07.2018 nicht mehr gegen § 13 TMG verstoßen. (…)“

Vor diesem Hintergrund sollte gut überlegt werden, ob bei einer Abmahnung mit datenschutzrechtllichem Hintergrund die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zweckmäßig ist.

Frönd Nieß Lenzing Leiers Rechtsanwälte | MUENSTER LEGAL beraten Sie bundesweit mit dem Ziel, eine vor allem wirtschaftlich vernünftige Lösung für Sie zu finden. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung. Übermitteln Sie uns Ihre erhaltene Abmahnung vorab per E-Mail oder per Fax. Wir rufen Sie dann zurück.