Abmahnung im Namen der Swiss Fragrance GmbH erhalten ?

Abmahnung im Namen der Swiss Fragrance GmbH erhalten ?

Die Swiss Fragrance GmbH spricht eine markenrechtliche Abmahnung durch ihre in Hamburg geschäftsansässigen Anwälte aus.

Mit der Abmahnung wird die Bewerbung von Parfüm unter der zu Gunsten der Swiss Fragrance GmbH geschützten Marken „Gisada“ und „Amabassador“ gerügt, wobei es sich dabei um in einfache handelsübliche Zerstäuber umgefüllte Abfüllungen von Kleinstmengen der so bezeichneten Originaldüfte der Swiss Fragrance GmbH handeln soll.

Abmahnung der Swiss Fragrance GmbH – Was wird gefordert ?

Namens und kraft Vollmacht der Swiss Fragrance GmbH wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, wonach es zu unterlassen ist, im geschäftlichen Verkehr auf dem Gebiet der Europäischen Union ohne Zustimmung der Swiss Fragrance GmbH Abfüllungen von Parfums, insbesondere Originalperfums, unter dem Zeichen „Gisada“ und/oder „Ambassador“ zu bewerben und/oder anzubieten und/oder zu vertreiben und/oder in sonstiger Weise in den Verkehr zu bringen.

Ferner wird wie üblich im Rahmen markenrechtlicher Abmahnungen Auskunft über den Umfang der inkriminierten Verletzungshandlungen gefordert, insbesondere zum erzielten Umsatz und Gewinn.

Schließlich wird namens und kraft Vollmacht der Swiss Fragrance GmbH vom Abgemahnten ausgehend von einem Gegenstandswert i.H.v. 100.000,- € die Erstattung von Rechtsanwaltskosten sowie die Erstattung aufgewendeter Testkaufkosten gefordert.

Sie haben eine Abmahnung der Swiss Fragrance GmbH erhalten ?

Wir raten unbedingt:

Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die Ihnen mit der Abmahnung gesetzten Fristen. Geben Sie nicht vorschnell eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ab, die Sie möglicherweise später noch bereuen werden. Falls eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben wird, beachten Sie dringend, das weitere Vorgehen zu planen, damit keine Vertragsstrafe verwirkt wird. Auch „zwischen den Zeilen“ ergeben sich aus Unterlassungsverpflichtungen weitreichende Pflichten des Schuldners, bei deren Zuwiderhandlung der Gläubiger Vertragsstrafenforderungen geltend machen kann.

Sprechen Sie uns an !

Frönd Nieß Leiers | MUENSTER LEGAL beraten Sie bundesweit mit dem Ziel, eine vor allem wirtschaftlich vernünftige Lösung für Sie zu finden. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung.

MUENSTER LEGAL Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Jens Leiers, Telefon: 0251 981 181 0, Mobil: 0178 635 44 35 (in dringenden Fällen auch außerhalb unserer Geschäftszeiten), Fax: 0251 / 981 181 11, E-Mail: ra.leiers@muenster-legal.de