Abmahnung der Intersport Corp. DBA Wham-O, USA

Abmahnung der Intersport Corp. DBA Wham-O, USA

Mit Schreiben vom 18.04.2019 spricht die Intersport Corp. DBA Wham-O, USA, durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen einen Marktteilnehmer auf dem Marktplatz eBay wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Verpackungsgesetz (VerpackG) aus.

Laut Abmahnung handele die Intersport Corp. DBA Wham-O als Unternehmen weltweit und insbesondere auch in der Bundesrepublik Deutschland im Bereich des Vertriebs von Sport- und Trainingsgeräten sowie von Spielzeug.

Die Intersport Corp. DBA Wham-O lässt mit der vorliegenden Abmahnung einen angeblichen Verstoß gegen § 9 Absatz 5 VerpackG wg. des Inverkehrbringens nicht registrierter Verpackungen abmahnen.

Exkurs:
Nach § 9 Abs. 5 VerpackG dürfen Hersteller systembeteiligungspflichtige Verpackungen nicht in Verkehr bringen, wenn sie nicht oder nicht ordnungsgemäß nach § 9 Absatz 1 VerpackG registriert sind. Vertreiber dürfen systembeteiligungspflichtige Verpackungen nicht zum Verkauf anbieten, wenn die Hersteller dieser Verpackungen entgegen § 9 Absatz 1 nicht oder nicht ordnungsgemäß registriert sind.

Abmahnung Intersport Corp. DBA Wham-O – Was wird gefordert ?

Neben Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird mit der Abmahnung im Namen der Intersport Corp. DBA Wham-O ferner die Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 10.000,- € in Höhe von insgesamt 887,02 € verlangt.

Die vorformulierte Fassung der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung halten wir für zu weitgehend. Im Falle der Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung raten wir dringend zu entsprechenden Modifikationen.

Grundsätzlich sollte bei Abmahnungen stets gut überlegt werden, ob eine strafbewehrte Unterlassungserklärung überhaupt konsequent eingehalten werden kann. Anderenfalls würde dies zu dem erheblichen Risiko führen, dass der Abmahner im Nachgang Vertragsstrafen geltend machen kann.

Sie haben eine Abmahnung der Intersport Corp. DBA Wham-O erhalten ?

Wir raten unbedingt:

– Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die Ihnen mit der Abmahnung gesetzten Fristen.
– Geben Sie nicht vorschnell eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, die Sie möglicherweise später noch bereuen werden.

Sprechen Sie uns an !

Frönd Nieß Lenzing Leiers Rechtsanwälte | MUENSTER LEGAL beraten Sie bundesweit mit dem Ziel, eine vor allem wirtschaftlich vernünftige Lösung für Sie zu finden. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung. Übermitteln Sie uns Ihre erhaltene Abmahnung vorab per E-Mail oder per Fax. Wir rufen Sie dann zurück.