Abmahnungen des Vereins zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in der Nahrungsmittel- und Gastronomiebranche e.V. – Wie kann reagiert werden ?

Abmahnungen des Vereins zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in der Nahrungsmittel- und Gastronomiebranche e.V. – Wie kann reagiert werden ?

Der Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in der Nahrungsmittel- und Gastronomiebranche e.V. (kurz: VBuW) spricht aktuell wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegen Marktteilnehmer im Bereich Gastronomie aus.

In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass der VbuW in der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände beim Bundesamt für Justiz geführt wird, formal also zum Aussprechen von Abmahnungen aktivlegitimiert ist.

Exkurs:

„Das Bundesamt für Justiz führt eine Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände nach § 8b des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Qualifizierte Wirtschaftsverbände, die in diese Liste eingetragen sind, können bei Verwendung unwirksamer Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bei unwirksamen Individualvereinbarungen, bei verbraucherschutzgesetzeswidrigen Geschäftspraktiken oder bei unlauteren geschäftlichen Handlungen von ihrem Verbandsklagerecht auf Unterlassung und auf Widerruf Gebrauch machen.“

Quelle: Bundesamt für Justiz – https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Verbraucherrechte/UKlaGundUWGListe/Wirtschaftsverbaende/Wirtschaftsverbaende_node.html

Der VBuW hat sich, wie er selbst behauptet, zum Ziel gesetzt, unlautere Geschäftshandlungen im Geschäftsbereich von Lieferdiensten abzumahnen und für einen lauteren Wettbewerb zu sorgen.

Der VBuW mahnt derzeit angebliche Fehler im Bereich

  • der Angabe von Grundpreisen,
  • der Angabe von enthaltenen Pfandbeträgen,
  • der Angaben zu Allergenen und Zusatzstoffen auf Speisekarten

ab.

Abmahnung des VBuW – Was wird gefordert ?

Neben der Beseitigung der Verstöße und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird seitens des VBuW die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 255,85 € brutto gefordert.

Abmahnung vom Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in der Nahrungsmittel- und Gastronomiebranche e.V. (kurz: VBuW) erhalten ?

✓ Bewahren Sie unbedingt die Ruhe und geben Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab.

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