Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. | Werbung mit „CE-zertifiziert“
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. (nachfolgend „VgU“ genannt) vom 16.09.2019 zur Prüfung und Beantwortung vor. Bei dem VgU handelt es sich nach eigenen Angaben in der Abmahnung um eine im Jahre 1885 gegründete Organisation mit Mitgliedern aus allen Bereichen des Handels, des Handwerks, der Industrie und der Dienstleistung.
Werbung mit „CE-zertifiziert“ wird abgemahnt
In der uns vorliegenden Abmahnung wird ein Angebot eines Rauchmelders in einem Onlineshop abgemahnt, in welchem der Abgemahnte den Hinweis „…CE zertifiziert“ angebracht hat.
Dies stellt nach Ansicht des VgU eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar und wird wie folgt begründet:
(…) Diese Werbung mit dem „CE-Zeichen“ hält einer wettbewerbsrechtlichen Überprüfung nicht statt. Der angesprochene Verkehrskreis muss es in Bezug auf das solchermaßen beworbene Produkt als eine Besonderheit ansehen, dass dass dieses das CE-Zeichen trägt. Hier liegt eine relevante Irreführung über Selbstverständlichkeiten im Sinne der §§ 3 und 5 UWG. Für Produkte, für die das CE-Zeichen vorgeschrieben ist, ist dies Voraussetzung, damit das Produkt überhaupt erstmalig in der EU in den Verkehr gebracht werden darf. (…) Auch handelt es sich nicht um ein Gütezeichen, sondern um eine reine Konformitätserklärung. (…)
Unterlassungserklärung und Abmahnkosten gefordert
Neben Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die der Abmahnung in vorformulierter Fassung vorliegt, wird die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 208,25 € verlangt.
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