Abmahnung von der DW Folienservice UG bekommen ?

Abmahnung von der DW Folienservice UG bekommen ?

Aktuell liegt uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der DW Folienservice UG, Pfarrer-Egerer-Straße 2, 84419 Obertaufkirchen, wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Verpackungsgesetz vor.

Abmahnung der DW Folienservice UG – Verstoß gg. Verpackungsgesetz

Gegenstand der Abmahnung der DW Folienservice UG ist der angebliche Verstoß des Abgemahnten gegen das Verpackungsgesetz.

Die DW Folienservice UG rügt, der Adressat der Abmahnung habe Aufkleber im deutschen Geschäftsverkehr angeboten, dabei allerdings systembeteiligungspflichtige Verpackungen in den Verkehr gebracht, ohne sich dafür zuvor bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registriert zu haben.

Darin läge ein Verstoß gegen § 9 Absatz 4 VerpackungsG, der ein gesetzliches Verbot des Inverkehrbringens von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, deren Hersteller sich nicht oder nicht ordnungsgemäß bei der Zentralen Stelle registriert haben, beinhalte.

Neben Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die der Abmahnung in vorformulierter Fassung beigefügt ist, wird noch die Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 15.000 € gefordert.

Abmahnung der DW Folienservice UG wegen Verstoßes gegen Verpackungsgesetz – Unsere Empfehlung

Sollten auch Sie durch eine Abmahnung betroffen sein, dann empfehlen wir folgendes: Unterschreiben Sie eine vorformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Grundsätzlich gilt, dass der Text einer Unterlassungserklärung im Vergleich zur vom Abmahner geforderten Fassung modifiziert werden kann und auch damit die Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden kann. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung in der vom Abmahner vorformulierten Fassung ist daher nicht zwingend. Oft sind solche vom Abmahner vorgelegten Fassungen zu weitgehend und bergen dadurch ein erhebliches Vertraggstrafenrisiko.

Abmahnung DW Folienservice UG – Lassen Sie sich beraten

Frönd Nieß Lenzing Leiers | MUENSTER LEGAL beraten Sie bundesweit mit dem Ziel, eine vor allem wirtschaftlich vernünftige Lösung für Sie zu finden. Keinesfalls raten wir dazu, ungeprüft eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Damit riskieren Sie ein erhebliches Risiko, künftig auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Anspruch genommen zu werden.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung. Übermitteln Sie uns Ihre erhaltene Abmahnung vorab per E-Mail oder per Fax. Wir rufen Sie dann zurück. Oder rufen Sie uns an (Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Leiers).

Mobil erreichen Sie Ihren Ansprechpartner Rechtsanwalt Leiers auch außerhalb unserer Bürozeiten (z. B. auch an Sonn- und Feiertagen) unter der Rufnummer 0178 – 6354435.