Abmahnung von der Preisbrecher321 UG erhalten ?

Abmahnung von der Preisbrecher321 UG erhalten ?

Die Preisbrecher321 UG (haftungsbeschränkt) spricht anwaltlich vertreten eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen einen Mitbewerber im Sortiment Schuhe, Turnschue, Sneaker aus. Nach ihrem Vorbringen in der Abmahnung handelt die Preisbrecher321 UG im Internet im Rahmen des Betriebs eines Onlineshops mit Schuhen, Turnschuhen und Sneaker unterschiedlicher Hersteller. Somit bestünde ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zum Adressaten der Abmahnung.
Abmahnung durch Preisbrecher321 UG (haftungsbeschränkt) – Was wird abgemahnt ?

Abmahngrund 1: fehlende Verlinkung zur OS-Plattform
Es wird gerügt, dass der Adressat der Abmahnung keine direkte Verlinkung („Hyperlink“) zur sog. OS-Plattform bereitstelle, wozu er jedoch nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 VO 524/2013 verpflichtet sei. Eine bloße textliche Wiedergabe der Internetadresse (URL) stelle keinen Link im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 VO 524/2013 dar, da insoweit keine „Klickbarkeit“ vorliege.

Abmahngrund 2: Angabe unterschiedlicher Widerrufsfristen
Der Adressat der Abmahnung habe in seinen Verkaufsangeboten auf eBay über unterschiedliche Widerrufsfristen angegeben, nämlich 30 Tage / 1 Monat. Dies stelle einen Wettbewerbsverstoß dar, da eine Verpflichtung des Unternehmers bestehe, den Verbraucher klar und eindeutig über das ihm zustehende gesetztliche Widerrufsrecht, insbesondere dessen Ausübung zur Verfügung zu stellen.
Abmahnung durch Preisbrecher321 UG (haftungsbeschränkt) – Was wird gefordert ?

Neben Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr wird die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten gefordert, die in der Abmahnung der Preisbrecher321 UG (haftungsbeschränkt) aus einem Gegenstandswert iHv. 10.000,- EUR berechnet werden.

Abmahnung durch Preisbrecher321 UG (haftungsbeschränkt) – Verhaltenstip

  • Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die Ihnen mit der Abmahnung gesetzten Fristen.
  • Geben Sie nicht vorschnell eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, die Sie möglicherweise später noch bereuen werden.
  • Falls eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird, beachten Sie dringend, das weitere Vorgehen zu planen, damit keine Vertragsstrafe verwirkt wird.

Wir raten unbedingt:

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