Abmahnung von Herrn Stefan Böttcher

Abmahnung von Herrn Stefan Böttcher

Sie haben eine Abmahnung der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten ?

Sie haben eine Abmahnung der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten, welche im Namen von Herrn Stefan Böttcher ausgesprochen worden ist ?

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann beraten wir Sie gerne.

Abmahnung Stefan Böttcher – Was wird abgemahnt ?

Herr Böttcher mahnt einen Mitbewerber auf dem Marktplatz eBay wegen folgender Verstöße ab:

  • widersprüchliche Angaben zur Widerrufsfrist,
  • fehlender klickbarer Link zur OS-Plattform,
  • fehlende Informationen zum Muster-Widerrufsformular,
  • fehlende Textilkennzeichnung

Abmahnung Stefan Böttcher – Was wird gefordert ?

Neben Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gegenüber Herrn Böttcher wird ferner die Erstattung von Anwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 30.000,- € gefordert.

Abmahnung Stefan Böttcher – Unsere Empfehlung !

Wir raten dringend von der Unterzeichnung einer vom Abmahner vorformulierten Fassung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ohne vorherige anwaltliche Beratung ab ! In vielen Fällen stellen wir fest, dass die vom Abmahner vorformulierte Fassung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung weit über den eigentlichen Vorwurf hinausgeht. Wollen Sie sich etwa zu etwas verpflichten, worauf der Abmahner gar keinen Anspruch hat ?

Frönd Nieß Lenzing Leiers | MUENSTER LEGAL beraten Sie bundesweit mit dem Ziel, eine vor allem wirtschaftlich vernünftige Lösung für Sie zu finden. Keinesfalls raten wir dazu, ungeprüft eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Damit riskieren Sie ein erhebliches Risiko, künftig auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Anspruch genommen zu werden.

Gerade bei Abmahnungen wegen fehlender/fehlerhafter Textilkennzeichnung ist ein solches Vertragsstrafenrisiko nach unserer Erfahrung nicht unerheblich, da grundsätzlich jedes einzelne Angebot konkret individuell (richtig) zu gestalten und zu prüfen ist. Hier liegt eine erhebliche Fehlerquelle. Seien Sie überaus sorgfältig.

Kostenlose Ersteinschätzung durch MUENSTER LEGAL

Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung. Übermitteln Sie uns Ihre erhaltene Abmahnung vorab per E-Mail oder per Fax. Wir rufen Sie dann zurück. Oder rufen Sie uns an (Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Leiers).

Mobil erreichen Sie Ihren Ansprechpartner Rechtsanwalt Leiers auch außerhalb unserer Bürozeiten (z. B. auch an Sonn- und Feiertagen) unter der Rufnummer 0178 – 6354435.

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