Abgemahnt von Michael und Ute Ledig ?
Sie sind von Michael Ledig und Ute Ledig wegen einer Markenrechtsverletzung abgemahnt worden ?
Herr Michael Ledig und Frau Ute Ledig, handelnd unter DER.GAstroBEdarf Ledig sprechen anwaltlich vertreten eine Abmahnung wegen Verletzung der Marke „TAMLED“ aus. Gerügt wird in der Abmahnung von Michael Ledig und Ute Ledig eine solche Markenverletzung auf dem Marktplatz Amazon.
Neben Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber Herrn Michael Ledig und Frau Ute Ledig wird im Rahmen der ausgesprochenen Abmahnung ferner die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten gefordert.Diesbezüglich wird für Herrn Michael Ledig und Frau Ute Ledig unter Ansatz eines Gegenstandswertes von 20.000,- Euro ein Betrag von 1.436,56 Euro geltend gemacht.
Abmahnung von Herrn Michael Ledig und Frau Ute Ledig erhalten ?
- Handeln Sie nicht überhastet.
- Besteht ein Anspruch ?
- Was ist überhaupt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ?
Lassen Sie sich beraten !
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung.
Frönd Nieß Lenzing Leiers | MUENSTER LEGAL beraten Sie bundesweit mit dem Ziel, eine vor allem wirtschaftlich vernünftige Lösung für Sie zu finden. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung. Übermitteln Sie uns Ihre erhaltene Abmahnung vorab per E-Mail (ra.leiers@muenster-legal.de oder office@muenster-legal.de) oder per Fax (0251 – 981 181 11). Wir rufen Sie dann zurück. Oder rufen Sie uns direkt unter 0251 – 981 181 0 (Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Leiers) an. Mobil erreichen Sie Ihren Ansprechpartner Rechtsanwalt Leiers auch außerhalb unserer Bürozeiten direkt unter 0178 – 635 44 35.
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