Abmahnung wg. „The White Lotus“ von Warner Bros. Entertaintment Inc. erhalten ?

Abmahnung wg. „The White Lotus“ von Warner Bros. Entertaintment Inc. erhalten ?

Die Warner Bros. Entertainment Inc. lässt anwaltlich vertreten eine urheberrechtliche Abmahnungen wegen einer behaupteten angeblich durch den Adressaten der Abmahnung begangenen Urheberrechtsverletzung an einzelnen Episoden der Serie „The White Lotus“ abmahnen. Bei Letzterer handelt es sich um eine bekannte und beliebte Serie mit mehreren Episoden in mehreren Staffeln. Aktuell betroffen von Abmahnungen der Warner Bros Entertainment Inc. sind drei einzelne Episoden der dritten Staffel von „The White Lotus“, nämlich „The White Lotus – Amor Fati“, „The White Lotus – Denials und „The White Lotus – Killer Instict“.

Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. wird durch die in München ansässigen Rechtsanwälte FROMMER LEGAL ausgesprochen.

Offensichtlich sind im Auftrag der Warner Bros Entertainment Inc. zum Zwecke der Aufdeckung möglicher Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „The White Lotus“ umfangreiche Recherchen im Internet auf sog. Filesharing-Plattformen unternommen worden, um solche dort beweissicher feststellen zu können

Exkurs: Was ist überhaupt Filesharing ?

Filesharing (Dateifreigabe) bezeichnet das Teilen von Dateien über ein Netzwerk, sei es lokal oder über das Internet. Es ermöglicht es Nutzern, Daten wie Dokumente, Bilder, Musik oder Videos mit anderen zu teilen. Es gibt verschiedene Methoden und Plattformen, um Filesharing zu betreiben. Die häufigsten Formen des Filesharing sind dabei z.B. Peer-to-Peer (P2P). Hierbei handelt es sich um das direkte Teilen von Dateien zwischen Nutzern, ohne dass eine zentrale Server-Infrastruktur erforderlich ist.

Verstoß auf „bittorent“ führt zu Abmahnung !

So wird beispielsweise in einer uns vorliegenden Abmahnung ausgeführt, auf der Filesharing-Plattform „bittorent“ ein solcher Urheberrechtsverstoß über den Anschluss des Adressaten der Abmahnung festgestellt worden.

Forderung der Warner Bros. Entertaintment Inc.

Neben Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die der Abmahnung als Formulierungsvorschlag nach dem sog. „Hamburger Brauch“ beigefügt ist, wird Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes sowie ferner die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Richtig handeln !

Bewahren Sie unbedingt die Ruhe und prüfen Sie genau, ob Sie als (Mit-)täter einer Urheberrechtsverletzung in Frage kommen oder ob ggfls. der Verstoß von Dritten begangen worden sein könnte.

Ich berate Sie bundesweit mit dem Ziel, eine vor allem wirtschaftlich vernünftige Lösung für Sie zu finden.

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