Abmahnung Bremsenkönig UG (haftungsbeschränkt)

Abmahnung Bremsenkönig UG (haftungsbeschränkt)

Uns wird eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, bzw. Berechtigungsanfrage, der Bremsenkönig UG (haftungsbeschränkt), Schenkendorfer Weg 12, 14513 Teltow, vom 18.06.2019 vorgelegt, welche durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin ausgesprochen wird. In der Abmahnung/Berechtiungsanfrage wird angegeben, die Bremsenkönig UG betreibe sowohl stationären Handel als auch Fernabsatzhandel und unterhalte zu diesem Zwecke auch einen Onlineshop. Zum von der Bremsenkönig UG (haftungsgbeschränkt) geführten Sortiment gehören laut Angaben in der Abmahnung insebsondere Produkte aus dem Modellbausektor wie RC Fahrzeuge, Flugobjekte und deren Zubehör.

Abmahnung Bremsenkönig UG – Verstoß gegen Verpackungsgesetz (VerpackG)

Mit der uns vorliegenden Abmahnung rügt die Bremsenkönig UG einen angeblichen Verstoß eines Mitbewerbers gegen das Verpackungsgesetz. Ein Eintrag des Mitbewerbers in das Verpackungsregister („LUCID“) sei – so Rechtsanwalt Sandhage – nicht vorhanden.

Abmahnung Bremsenkönig UG – Was wird gefordert ?

Mit der Abmahnung fordert die Bremsenkönig UG den Abgemahnten auf, für den Fall der Registrierung eine solche nachzuweisen, anderenfalls eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie Kostenerstattung für die der Bremsenkönig UG entstandenen Kosten von 334,75 € zu leisten. Die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Fassung der strafbewehrten Unterlassungserklärung enthält dazu eine starre Vertragsstrafenregelung von 500,000 €. Den Tenor der Unterlassungserklärung halten wir im Übrigen für zu weitgehend.

In diesem Zusammenhang fällt auf, dass die Rechtsnatur des Schreibens unklar bleibt. Einerseits wird seitens des Bremsenkönig UG der Vorwurf erhoben, der Abgemahnte sei nicht registriert, andererseits für den Fall der Registrierung die Erbringung von Nachweisen gefordert.

Wir raten unbedingt:

– Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die Ihnen gesetzten Fristen.
– Geben Sie nicht vorschnell eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, ohne sich nicht über alle Konsequenzen einer solchen im Klaren zu sein.

Unsere Einschätzung:

Gerade bei angeblichen Verstößen gegen das VerpackG handelt es sich um eine neue Rechtsmaterie. Der Tenor einer Unterlassungserklärung sollte gut überlegt sein, wenn man sich für diesen Lösungsansatz entscheidet.

Frönd Nieß Lenzing Leiers Rechtsanwälte | MUENSTER LEGAL beraten Sie bundesweit mit dem Ziel, eine vor allem wirtschaftlich vernünftige Lösung für Sie zu finden.

Kostenlose Ersteinschätzung !

Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung und rufen Sie uns gerne an. Oder übermitteln Sie uns Ihre erhaltene Abmahnung vorab per E-Mail oder per Fax. Wir rufen Sie dann gerne zurück.