Dauerthema: Abmahnung des IDO e.V.

Dauerthema: Abmahnung des IDO e.V.

Immer wieder erreichen uns an Onlinehändler gerichtete Abmahnungen des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Der IDO e.V. mahnt dabei wegen zahlreicher Verstöße in Onlineangeboten von Händlern ab, insbesondere wegen

  • Werbung mit einer „Garantie“ ohne vollständige Angabe der Garantiebedingungen;
  • fehlender aktiver Verlinkung auf die OS-Plattform;
  • Werbung mit der Formulierung „versicherter Versand“;
  • falscher, unvollständiger oder ganz fehlender Widerrufsbelehrungen;
  • Verwendung nicht rechtskonformer AGB-Klauseln.

Forderungen des IDO e.V.

Neben Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die auf den jeweils abgemahnten Sachverhalt der Abmahnung in vorformulierter Fassung beigefügt ist, verlangt der IDO e.V. die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten, welche derzeit (Stand: 04.12.2018) in Höhe von 232,05 € beziffert werden.

Reaktionsmöglichkeiten bei einer Abmahnung des IDO e.V.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, auf Abmahnungen des IDO e.V. zu reagieren. Grundsätzlich sollte die vom IDO e.V. mit der Abmahnung gesetzte Frist beachtet werden. Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung ist dann in vielen Fällen die kostengünstigste Variante, sofern die Abmahnung berechtigt ist. Doch Vorsicht: Zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung kann nur geraten werden, wenn deren Einhaltung für den Schuldner verlässlich gewährleistet ist. Anderenfalls drohen Vertragsstrafen. In der Vergangenheit haben wir Vertragsstrafenforderungen des IDO e.V. bearbeitet.

Auf jeden Fall sollte eine Abmahnung des IDO e.V. grundsätzlich zum Anlass genommen werden, die eigenen Angebote insgesamt, vor Allem aber natürlich mit Blick auf die abgemahnten Verstöße zu prüfen und entsprechend fortan rechtskonform zu gestalten.

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