Die Betriebsratswahlen 2018 starten

Die Betriebsratswahlen 2018 starten

Langsam wird es Zeit…

Am 01.03.2018 beginnt der Wahlzeitraum für die Betriebsratswahlen 2018. Bis zum 31.05.2018 können dann Betriebsräte in allen Betrieben und Unternehmen gewählt werden.

Was aber, wenn noch immer kein Wahlvorstand gebildet wurde?

Kein Grund zur Panik, eine ordnungsgemäße Wahl ist immer noch möglich, auch wenn jetzt nicht mehr viel Zeit bleibt.

Wenn Sie kurzfristige Unterstüzung, gern auch bei Ihnen vor Ort, oder Beratung zu den anstehenden Wahlen benötigen, sprechen Sie uns gern an.

Auch während der Vorbereitung der Wahl stellen sich immer wieder Fragen, wie z.B.:

  • Wer bestellt den Wahlvorstand und welche Aufgaben hat dieses Gremium?
  • Wann genau endet die Amtszeit des alten Betriebsrates und gibt es Übergangzeiträume?
  • Wer darf in den Betriebsrat gewählt werden?
  • Dürfen Leiharbeitnehmer an der Wahl teilenhmen?
  • Nach welchen Verfahren wird gewählt und wer entscheidet das?
  • Wie sind die Geschlechter bei der Ermittlung des Wahlergebnisses zu berücksichtigen?
  • Wie funktioniert das Briefwahlverfahren?
  • Wie geht es nach der Stimmabgabe weiter?
  • Hat der Inhalt des Koalitionsvertrages schon Auswirkungen auf die anstehende Wahl?

Als Ansprechpartner für diese und alle weiteren Fragen rund um die Betriebsratswahl 2018 steht Ihnen Rechtsanwalt Dirk Lenzing gern zur Verfügung, der sich intensiv mit diesem Thema beschäftigt und zahlreiche Schulungen zu Betriebsratswahlen durchgeführt hat.

Rufen Sie uns an unter 0251 / 98 11 810 oder schicken Sie eine Email an ra.lenzing@muenster-legal. Wir werden uns spätestens am nächsten Werktag bei Ihnen melden.