Markenrechtliche Abmahnung der MONCLER S.p.A erhalten ?

Markenrechtliche Abmahnung der MONCLER S.p.A erhalten ?

Die Fa. Moncler S.p.A. spricht anwaltlich vertreten durch die Gruenecker Patent- und Rechtsanwälte aus München eine markenrechtliche Abmahnung aus.

Bei der abmahnenden Firma, so wird in der Abmahnung augeführt, handele sich um das sehr bekannte italienische Bekleidungsunternehmen Moncler S.p.A. mit französischen Wurzeln, welches im Jahre 1952 gegründet worden sei. Bei den Olympischen Winterspielen 1968 in Grenoble sei Moncler bereits offizieller Ausstatter des französischen Teams gewesen. Bereits damals sei der bis heute verwendete und bekannte „MONCLER-Hahn“ in das Logo des Unternehmens aufgenommen worden. Ferner verwende die Abmahnerin ebenfalls bereits seit Jahrzehnten die sog. „MONCLER-Glocke“.

Das Zeichen „MONCLER“, der „MONCLER-Hahn“ sowie die „MONCLER-Glocke“ seien dabei markenrechtlich geschützt.

Abmahnung Moncler S.p.A.- Was wird abgemahnt ?

Gegenstand der Abmahnung ist der Verkauf von Textilien über den Marktplatz eBay-Kleinanzeigen, bei dem die Abmahnerin festgestellt habe, dass es sich dabei um solche handele, welche die streitgegenständlichen Zeichen der Rechteinhaberin – allerdings ohne deren Zustimmung – enthalten. Nach den von der Abmahnerin angestellten Recherchen soll es sich bei den feilgebotenen Textilien vielmehr um Fälschungen handeln, wie die Fa. Moncler S.p.A. habe feststellen können.

Abmahnung Moncler S.p.A – Was wird gefordert ?

Der Adressat der Abmahnung der Fa. Moncler S.p.A. wird zunächst zu Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung gefordert, wobei der Abmahnung ein Formulierungsvorschlag beigefügt ist. Ferner wird nach Maßgabe eines seitens der agierenden Rechtsanwälte angenommenen Gegenstandswertes in Höhe von 500.000,00 EUR die Erstattung von Anwaltskosten aufgefordert. Diese schlagen dann insgsamt mit 5.328,50 EUR an Anwaltskosten zu Buche.

Ferner werden Auskunftsansprüche insbesondere hinsichtlich zurückliegender Verkäufe geltend gemacht sowie noch nicht bezifferte Schadenersatzansprüche angekündigt.

Sie haben eine Abmahnung von der Moncler S.p.A. erhalten ?

Wir raten unbedingt:

  • Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die Ihnen mit der Abmahnung gesetzten Fristen.
  • Geben Sie nicht vorschnell eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ab, die Sie möglicherweise später noch bereuen werden.
  • Falls eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben wird, beachten Sie dringend, das weitere Vorgehen zu planen, damit keine Vertragsstrafe verwirkt wird.

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