Markenrechtliche Abmahnung des DSC Arminia Bielefeld e.V.
Der deutsche Fussballclub und künftige Zweitligist DSC Arminia Bielefeld e.V. spricht anwaltlich vertreten eine markenrechtliche Abmahnung wegen behaupteter unbefugter Nutzung des Vereinsnamen in markenrechtsverletzender Form aus.
Exkurs: Was ist überhaupt eine Markenrechtsverletzung
„Markenrechtsverletzung“ bezeichnet im deutschen Recht den unerlaubten Gebrauch einer geschützten Marke durch Dritte. Das bedeutet, dass jemand ohne Erlaubnis eine Marke benutzt, die jemand anderem gehört, was zu Verwechslungen bei Verbrauchern führen kann oder den Ruf der Marke schädigt.
Wichtige Punkte zur Markenrechtsverletzung:
- Marke: Ein Kennzeichen (Wort, Bild, Logo, Name), das ein Unternehmen nutzt, um seine Produkte oder Dienstleistungen von anderen zu unterscheiden.
- Rechtsverletzung: Liegt vor, wenn jemand die geschützte Marke oder eine ähnliche Marke im geschäftlichen Verkehr verwendet, ohne dass eine Erlaubnis (Lizenz) vorliegt.
- Beispiele: Nutzung eines Logos, das einer bekannten Marke sehr ähnlich ist; Verkauf von Waren unter einer fremden Marke; Nutzung der Marke im Internet (z. B. als Domainname) ohne Rechte.
- Rechtsfolgen: Abmahnung, Unterlassungsklage, Schadensersatz, Vernichtung von rechtsverletzenden Produkten, ggf. strafrechtliche Folgen.
Mit der Abmahnung wird seitens des DSC Arminia Bielefeld e.V. neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Auskunft über Art und Umfang der erfolgten Nutzung sowie die Erstattung der Rechtsverfolungskosten gefordert.
Abmahnung vom DSC Arminia Bielefeld e.V. erhalten ?
✓ Bewahren Sie unbedingt die Ruhe und geben Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab.
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