Abmahnung der PMX Powerparts UG (haftungsbeschränkt) erhalten ?

Abmahnung der PMX Powerparts UG (haftungsbeschränkt) erhalten ?

Die PMX Powerparts UG (haftungsbeschränkt) spricht anwaltlich vertreten eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen einen Mitbewerber im Fernabsatz aus.

Die PMX Powerparts UG (haftungsbeschränkt) sei im Bereich des Online-Vertriebs von Autoteilen und Zubehör tätig. Somit wird ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zum Adressaten der Abmahnung gesehen.

Unter Bezugnahme auf ein Angebot des Abgemahnten erhebt die PMX Powerparts UG (haftungsbeschränkt) sodann den Vorwurf, dass der Abgemahnte gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstoßen haben soll, da er keinen anklickbaren Link (Hyperlink) auf die Online-Streitbeilegung-Plattform (OS-Plattform) in seinem Angebot vorhalte.

Exkurs:

Nach der am 09.01.2016 in Kraft getretenen Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (im Folgenden: ODR-Verordnung, ODR = Online Dispute Resolution) ist die Einrichtung einer Plattform für die Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) zur außergerichtlichen Regelung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern bei Online-Käufen durch die Europäische Kommission vorgesehen. Art. 14 Abs. 1 S. 1 der ODR-Verordnung regelt, dass Unternehmer, die Online-Kaufverträge eingehen, einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform auf der Webseite vorhalten müssen. Dabei ist aufgrund des Wortlauts der Verordnung auch mittlerweile gerichtlich geklärt, dass dieser Link als sog. „Hyperlink“, also „klickbar“ vorgehalten werden muss.

Abmahnung PMX Powerparts UG (haftungsbeschränkt) – Was wird gefordert ?

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Ferner sollen seitens des Abgemahnten Rechtsanwaltskosten unter Ansatz eines Gegenstandswertes von 10.000,00 EUR gezahlt werden. Dies schlägt mit 864,66 EUR zu Buche.

Sie haben eine Abmahnung von der PMX Powerparts UG (haftungsbeschränkt) erhalten ?

PMX Powerparts UG (haftungsbeschränkt) – Kostenlose Ersteinschätzung

  • Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die Ihnen mit der Abmahnung gesetzten Fristen.
  • Geben Sie nicht vorschnell eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, die Sie möglicherweise später noch bereuen werden.
  • Falls eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird, beachten Sie dringend, das weitere Vorgehen zu planen, damit keine Vertragsstrafe verwirkt wird.

Sprechen Sie uns an !

Gerne könenn Sie uns die erhaltene Abmahnung mailen an ra.leiers@muenster-legal.de oder office@muenster-legal.de.

Wir rufen Sie gerne zurück im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung.