Brückenteilzeit soll kommen

Während der letzten Legislaturperiode hat es nicht geklappt, aber jetzt nimmt die Bundesregierung einen neuen Anlauf: Ab 01.01.2019 soll es einen Rechtsanspruch auf die Rückkehr aus der Teilzeitarbeit zur vorherigen Vollzeitbeschäftigung geben. Die neue Regelung wird als Brückenteilzeit bezeichnet, weil sie nach den Vorstellungen des Arbeitsministeriums eine Brücke von der Teilzeit zurück in die Vollzeit…
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