Urheberrechtliche Abmahnung von Frau Jutta Jennning erhalten ?

Urheberrechtliche Abmahnung von Frau Jutta Jennning erhalten ?

Abmahnung erhalten ?

Frau Jutta Jenning, Böttgerstraße 19, 65439 Flörsheim, spricht selbst eine urheberrechtliche Abmahnung aus. Frau Jenning behauptet, Urheberin des streitgegenständlichen Bildes zu sein, welches der Adressat der Abmahnung auf seiner Internetseite nutzt. Einige Ihrer Bilder, so Frau Jenning, habe sie auch auf der Plattform pixelio.de veröffentlicht, allerdings lizenzfrei nur zur „redaktionellen, d.h. nicht kommerziellen Nutzung“ zur Verfügung gestellt. Die kommerzielle Nutzung ihrer Bilder sei genauso wenig wie eine Nutzung der Bilder auf Facebook (bzw. social Media) lizenzfrei gestattet. In jedem Falle werde eine ordnungsgemäße Urhebernennng vorausgesetzt.

Frau Jutta Jenning macht mit der uns vorliegenden Abmahnung

  • Beseitigungs-,
  • Unterlassungs- und
  • Auskunftsansprüche

geltend.

Hinsichtlich des geltend gemachten Unterlassungsanspruches fügt Frau Jutta Jenning einen Formulierungsvorschlag einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bei, der im Wortlaut vorsieht, es ab sofort zu unterlassen, das streitgegenständliche Bild oder Teile davon der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder machen zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen und/oder zu vervielfältigen und/oder vervielfältigen zu lassen, sowie gegen ihr Recht auf Anerkennung ihrer Urheberschaft zu verstoßen.

Für den Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung soll sich der Abgemahnte gegenüber Frau Jutta Jenning zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe von Frau Jutta Jenning nach billigem Ermessen festgelegt wird und im Streitfall vom zuständigen Landgericht zu überprüfen ist.

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