Weitere Abmahnungen durch Herrn Lothar Fürst
Uns liegen zwei weitere Abmahnungen vom 05.11.2019 vor, die für Herrn Lothar Fürst, Mühlenstraße 1, 47574 Goch, durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin ausgesprochen werden.
Im für Herrn Fürst verfassten Abmahnschreiben wird angegeben, dass Herr Fürst Inhaber des Modelabels „MH My-Musthave“ sein, welches europaweit über Webshops, Handelsplattformen, etc. Damen- und Herrentaschen jedweder Art, Kleinlederwaren sowie Mode-Accessoires, vertreibe.
Abmahnung Lothar Fürst – Was wird abgemahnt ?
In den uns vorliegenden Abmahnungen des Lothar Fürst werden jeweils Verstöße gegen die EU-VO 524/2013 (ODR-Verordnung) gerügt. Hier wird dem Abgemahnten vorgeworfen, es versäumt zu haben, Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung gestellt zu haben. In einer weiteren Abmahnung wird dem Abgemahnten durch Herrn Fürst vorgeworfen, unzureichend über das Widerrufsrecht des Verbrauchers informiert zu haben.
Abmahnung Lothar Fürst – Was wird gefordert ?
Neben Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die den Abmahnungen von Herrn Fürst in vorformulierter Fassung beigefügt ist, wird ferner die Erstattung die von Kosten auf Abrechnngsbasis eines Gegenstandswertes von 3.000,- € (bei einem Verstoß), bzw. 4.000,- € (bei zwei Verstößen) gefordert. Daraus resutieren Forderungen in Höhe von 334,75 €, bzw. 413,64 €, jeweils in Bruttohöhe berechnet.
Rechnungen über diese Beträge sind beiden Abmahnungen jeweils nicht beigefügt.
Abmahnung im Auftrag des Herrn Lothar Fürst erhalten ?
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