Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Hookahaus GmbH & Co. KG

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Hookahaus GmbH & Co. KG

Die Hookahaus GmbH & Co. KG aus Weinheim spricht anwaltlich vertreten eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen einen Händler im Fernabsatzhandel aus.
Betroffen ist das Sortiment Shishas und Zubehör, welches – so wird in der Abmahnung mitgteilt – von der Hookahaus GmbH & Co. KG produziert und vertrieben wird.

Gerügt werden verschiedene angebliche Wettbewerbsverstöße, welche die Hookahaus GmbH & Co. KG in einem Online-Anggebot des Mitbewerbers festgestellt habe.

Abmahnung durch Hookahaus GmbH & Co. KG – Welche Verstöße werden abgemahnt ?

Insbesondere werden mit der Abmahnung folgende Verstöße inkriminiert:

  • fehlender Link zur OS-Plattform
  • Verwendung einer nicht rechtskonformen Widerrufsbelehrung
  • Verwendung eines fehlerbehafteten Muster-Widerrufsformulars

Abmahnung durch Hookahaus GmbH & Co. KG – Was wird gefordert ?

Der Adressat der Abmahnung wird aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

Sie haben eine Abmahnung der Hookahaus GmbH & Co. KG erhalten ?

Wir raten unbedingt:

Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die Ihnen mit der Abmahnung gesetzten Fristen.

Geben Sie nicht vorschnell eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, die Sie möglicherweise später noch bereuen werden.

Falls eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird, beachten Sie dringend, das weitere Vorgehen zu planen, damit keine Vertragsstrafe verwirkt wird.

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Frönd Nieß Leiers | MUENSTER LEGAL beraten Sie bundesweit mit dem Ziel, eine vor allem wirtschaftlich vernünftige Lösung für Sie zu finden. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung.

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