Markenrechtliche Abmahnung des 1. FC Union Berlin e.V.

Markenrechtliche Abmahnung des 1. FC Union Berlin e.V.

Der aus der 1. Fussball-Bundesliga bekannte 1.FC Union Berlin e.V. spricht eine markenrechtliche Abmahnung aus. Anwaltlich vertreten wird er dabei durch die Kanzlei BluePort Legal aus Hamburg. Der 1.FC Union Berlin e.V. rügt mit der Abmahnung die Verwendung des Begriffes „EISERN“ in der Artikelüberschrift eines auf auf dem Marktplatz eBay unterhaltenen Angebotes über ein Schlüsseletui ohne seine Zustimmung.

Exkurs:
Der Begriff „EISERN“ ist seit dem 31.08.2007 unter der Registernummer 30670646 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke für die Warenklassen 09, 14 und 25 eingetragen. Wortmarken sind Marken, die aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen bestehen und die sich mit der vom DPMA verwendeten üblichen Druckschrift (vgl. § 7 MarkenV) darstellen lassen.

Neben Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunftserteilung wird ferner die Erstattung von dem Abmahner entstandener Rechtsanwaltsgebühren in Höhe eines Betrages von 1.682,70 EUR gefordert.

Sie haben eine Abmahnung des 1.FC Union Berlin e.V. erhalten ?

Wir raten unbedingt:

Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die Ihnen mit der Abmahnung gesetzten Fristen.

Geben Sie nicht vorschnell eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, die Sie möglicherweise später noch bereuen werden.

Falls eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird, beachten Sie dringend, das weitere Vorgehen zu planen, damit keine Vertragsstrafe verwirkt wird.

Frönd Nieß Leiers | MUENSTER LEGAL beraten Sie bundesweit mit dem Ziel, eine vor allem wirtschaftlich vernünftige Lösung für Sie zu finden. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung. Übermitteln Sie uns Ihre erhaltene Abmahnung vorab per E-Mail oder per Fax. Wir rufen Sie dann zurück.