Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Sekiguchi Co. Ltd. durch FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Die Sekiguchi Co., Ltd., Nishi-Shinkoiwa, 5-chome, 2-11, Katsushikaku, 24-8552 Tokyo, Japan, spricht eine wettbewerbsrechliche Abmahnung gegen einen Marktteilnehmer im Online-Handel in der Bundesrepublik Deutschland aus. Die Abmahnung wird ausgesprochen durch die von der Sekiguchi Co., Ltd. beauftragte deutsche Anwaltskanzlei FARED Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg.
Nach Vorbringen in der Abmahnung ist die Sekiguchi Co., LTd. als Unternehmen im Bereich des Vertriebs der berühmten Monchhichi- Puppen und entsprechenden Accessoires, z.B. Schlüsselanhänger, international tätig. Die Produkte der Sekiguchi Co. würden in Deutschland über verschiedene Retail-Stores angeboten, bzw. vertrieben, insbesondere über die Marktplätze eBay und Amazon.
Abmahnung der Sekiguchi Co. Ltd. – Was wird vorgeworfen ?
Dem Adressaten der Abmahnung der Sekiguchi Co. Ltd. wird vorgeworfen, dass er als Mitbewerber gleichfalls Schlüsselanhänger anbiete, aber bei Angeboten gegenüber Verbrauchern keinen Link zur OS-Plattform angibt. Darin wird ein Wettbewerbsverstoß gesehen.
In der Abmahnung der Sekiguchi Co. Ltd. wird dazu folgendes ausgeführt:
„Nach der am 09.01.2016 in Kraft getretenen Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (im Folgenden: ODR-Verordnung, ODR = Online Dispute Resolution) sei die Einrichtung einer Plattform für die Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) zur außergerichtlichen Regelung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern bei Online-Käufen durch die Europäische Kommission vorgesehen. Art. 14 Abs. 1 S. 1 der ODR-Verordnung regele, dass Unternehmer, die Online-Kaufverträge eingehen, einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform auf der Webseite vorhalten müssen. Diese Verpflichtung zur Einstellung eines anklickbaren Links auf die OS-Plattform gelte auch für Online Auktionsplattformen wie Ebay (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 25.01 .2017 – 9 W 426/16; OLG Hamburg, Beschluss vom 26.04.2018, Az. 3 W 39/18).“
Sie haben eine Abmahnung der Sekiguchi Co. Ltd. erhalten ?
Gefordert werden die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten (Anwaltsgebühren), welche aus einem Gegenstandswert iHv. 10.000,- EUR berechnet werden.
Wir raten unbedingt:
- Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die Ihnen mit der Abmahnung gesetzten Fristen.
- Geben Sie nicht vorschnell eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, die Sie möglicherweise später noch bereuen werden.
- Falls eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird, beachten Sie dringend, das weitere Vorgehen zu planen, damit keine Vertragsstrafe verwirkt wird.
Sprechen Sie uns an !
Frönd Nieß Leiers | MUENSTER LEGAL beraten Sie bundesweit mit dem Ziel, eine vor allem wirtschaftlich vernünftige Lösung für Sie zu finden. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung. Übermitteln Sie uns Ihre erhaltene Abmahnung vorab per E-Mail oder per Fax. Wir rufen Sie dann zurück.
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