Abmahnung durch den Lauterer Wettbewerb e.V.

Abmahnung durch den Lauterer Wettbewerb e.V.

Der Verein Lauterer Wettbewerb e.V., ansässig Maximilianstraße 29, 80539 München, spricht unter dem 22.05.2019 eine wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegen einen Marktteilnehmer auf dem Marktplatz eBay aus.

Mit der vorliegenden Abmahnung greift der Lauterer Wettbewerb e.V. eine Artikelbeschreibung auf dem Marktplatz eBay mit dem enthaltenen Hinweis auf eine „CE-Zertifizierung“ des feilgebotenen Artikels an. Durch den Hinweis auf die CE-Kennzeichnung in der Werbung, so der Lauterer Wettbewerb e.V., verstoße der Abgemahnte gegen §§ 3, 5 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1, 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG.

Unsere Einschätzung:

Die Bewerbung von Waren mit dem Zusatz „CE-zertifiziert“ o.ä. ist tatsächlich irreführend, weil die Angabe „CE-geprüft“ bei dem angesprochenen Kundenkreis den Eindruck erweckt, der angebotene Beleuchtungsartikel sei einer Überprüfung durch eine vom Hersteller unabhängige Stelle unterzogen. Dieser Ein-druck ist unzutreffend, weil der Verwender mit dem CE-Zeichen lediglich selbst die Kon-formität seines Produkts mit den einschlägigen Vorschriften bestätigt (vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., Anh. zu § 3 III, Rdnr. 2.2). Der Hersteller bringt mit dem CE-Zeichen insbesondere zum Ausdruck, dass er die Verantwortung für die Konformität des Produktes mit allen in den einschlägigen Harmonierungsvorschriften der Europäi-schen Gemeinschaft enthaltenen und für deren Anbringung geltenden Anforderungen übernimmt. Demnach ist das CE-Kennzeichen gerade kein Prüfzeichen im klassischen Sinne, sondern eine reine Herstellererklärung in Bezug auf die Einhaltung der relevanten Sicherheitsstandards.

Rechtsanwalt Leiers | MUENSTER LEGAL

Abmahnung Lauterer Wettbewerb e.V. – Was wird gefordert ?

Mit der vorliegenden Abmahnung fordert der Lauterer Wettbewerb e.V. zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Kostenerstattung von 220,15 € auf. Die der Abmahnung beigefügte Fassung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sieht eine starre Vertragsstrafe von 5.100,- € für den Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung sowie unter Ziff. 2 ein explizites Schuldanerkenntnis der vom Lauterer Wettbewerb e.V. geforderten Abmahnkosten vor.

Abmahnung Lauterer Wettbewerb e.V. – Lassen Sie sich beraten !

Wir raten unbedingt:

– Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die Ihnen mit der Abmahnung gesetzten Fristen.
– Geben Sie nicht vorschnell eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, ohne sich nicht über alle Konsequenzen einer solchen im Klaren zu sein.

Sprechen Sie uns an !

Frönd Nieß Lenzing Leiers Rechtsanwälte | MUENSTER LEGAL beraten Sie bundesweit mit dem Ziel, eine vor allem wirtschaftlich vernünftige Lösung für Sie zu finden. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung. Übermitteln Sie uns Ihre erhaltene Abmahnung vorab per E-Mail oder per Fax. Wir rufen Sie dann zurück.

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